
Die aktive Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Kleingern besteht derzeit aus 40 Feuerwehrfrauen und -männern verschiedener Dienstgrade. Sie kommen ebenso wie die passiven und fördernden Mitglieder der Wehr aus Kleingern und den angrenzenden Ortschaften Fürstenzell, Gföhret, Kurzeichet, Neukirchen am Inn und Rehschaln.
Wer kann Mitglieder der Feuerwehr werden?
(Aktives) Mitglied einer Feuerwehr kann jede geeignete Person im Alter zwischen 18 und 65 werden, die einen Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde hat oder dort einer regelmäßigen Beschäftigung (oder Ausbildung) nachgeht.
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können Jugendliche als sogenannte Feuerwehranwärter der Mannschaft beitreten – als Teil der Jugendfeuerwehr. An Einsätzen dürfen Feuerwehranwärter allerdings erst ab dem 16. Lebensjahr und ausschließlich zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone teilnehmen.
Über die Aufnahme in den ehrenamtlichen Dienst bei der Feuerwehr entscheidet letztendlich der Kommandant. Dabei muss er gleichsam auf den Personalbedarf der Wehr und die Eignung des Bewerbers achten. Bei Bedarf kann er ein ärztliches Gutachten verlangen.
Im Laufe ihrer Mitgliedschaft können Feuerwehrmitglieder folgende Dienstgrade durchlaufen:
Mannschaftsdienstgrade
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Feuerwehranwärter/in
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Feuerwehrmann/-frau
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Oberfeuerwehrmann/-frau
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Hauptfeuerwehrmann/-frau
Führungsdienstgrade
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Löschmeister/in
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Oberlöschmeister/in
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Hauptlöschmeister/in
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Brandmeister/in
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Oberbrandmeister/in
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Hauptbrandmeister/in
Darüber hinaus gibt es noch einige spezielle Funktionen von Führungskräften:
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Kommandant
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Stellvertretender Kommandant
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Kreisbrandrat
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Kreisbrandinspektor
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Kreisbrandmeister
Eine Beförderung bzw. Dienstgraderhöhung kann durch den Abschluss von Lehrgängen und/oder Leistungsabzeichen erreicht werden.
Welche Kosten haben die Feuerwehrmitglieder zu tragen?
Das Feuerwehrwesen ist Sache der jeweiligen Gemeinde. Dementsprechend müssen Mitglieder der Feuerwehr abgesehen vom Mitgliedsbeitrag nichts zusätzlich bezahlen. Die Schutzkleidung für den Einsatz sowie die erste Uniform werden von der Gemeinde gestellt und auch die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen werden übernommen sofern sie für die jeweilige Feuerwehr notwendig sind.
Wie können sich Feuerwehrmitglieder weiterbilden?
Durch die regelmäßige Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen erlangen die Feuerwehrmitglieder die für den Einsatz wichtigen Grundkenntnisse und können diese anschließend weiter ausbauen und vertiefen.
Grundlage des aktiven Dienstes bei der Feuerwehr ist die Truppausbildung, die in zwei Teilen erfolgt:
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Truppmann
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Truppführer
Auf die Truppausbildung aufbauend können sich Feuerwehrmitglieder in weiteren Lehrgängen fortbilden:
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Technische Ausbildung
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Sprechfunker
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Atemschutzgeräteträger
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Maschinist
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Technische Hilfeleistung
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ABC-Einsatz
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ABC-Erkundung
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ABC-Dekontamination P/G
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Gerätewart
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Führungsausbildung
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Gruppenführer
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Zugführer
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Verbandsführer
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Einführung in die Stabsarbeit
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Führen im ABC-Einsatz
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Leiter einer Feuerwehr
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Ausbilder in der Feuerwehr
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Welche Leistungsabzeichen können abgelegt werden?
Die sogenannte Leistungsprüfung dient der Vertiefung und dem Erhalt der Kenntnisse von Feuerwehrmännern und -frauen. Sie wird im Rahmen einer Gruppe (1/8) abgelegt. Ziel ist dabei nicht die schnellste Zeit allein – die Qualität der Arbeit ist ein ebenso wichtiger Bewertungsfaktor.
Die Leistungsprüfung können Feuerwehrmitglieder nacheinander in sechs Stufen ablegen. Zwischen den einzelnen Stufen ist eine Wartezeit von jeweils zwei Jahren einzuhalten. Mit jeder Stufe steigert sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Prüfung.
Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung ist freiwillig. Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Zudem müssen sich die Teilnehmer mindestens in der Ausbildung zum Truppmann befinden. Wurde die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhält jeder Teilnehmer ein Abzeichen, das die jeweilige Stufe abbildet. Dieses Abzeichen wird an der Feuerwehruniform getragen.